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Sollte ich meinen Pool versichern?

Kind schwimmt mit Schwimmring und Baseballcap im Pool.

Ein Swimmingpool im Garten oder auf dem Grundstück ist eine Sache, die Freude und Badevergnügen mit sich bringt. Kaum jemand denkt jedoch beim Planschen und Toben daran, dass es zu Schäden kommen könnte und der Eigentümer den Pool versichern sollte.

Warum Sie eine Versicherung für Ihren Swimmingpool brauchen

Der Versicherungsschutz für den Swimmingpool in Ihrem Garten oder auf Ihrem Grundstück ist aus vielerlei Gründen notwendig.

Verkehrssicherungspflicht

Als Poolbesitzer haben Sie eine Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, Sie sind dazu verpflichtet, für die Sicherheit aller Personen zu sorgen, die sich am Swimmingpool aufhalten. Sie müssen den Pool sicher machen, damit darin keine Kinder oder Haustiere ertrinken. Derartige Vorfälle passieren leider immer wieder. Haben Sie den Unfall durch Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit verursacht oder begünstigt, kann es zu einem Strafverfahren kommen. Sie können zur Zahlung von Schmerzensgeld oder Schadenersatz verurteilt werden. Im Extremfall droht Ihnen sogar ein Strafverfahren. Da ist es gut, wenn Sie eine Haftpflichtversicherung haben.

Schäden am Pool versichern

Ihre Versicherung, entweder die Eigenheimversicherung oder die Hausratsversicherung, gewährt Schutz gegen Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl, Sturm und Hagel. Beim Abschluss einer Elementarversicherung besteht auch Schutz gegen Überschwemmung und Rückstau.

Schäden durch den Pool versichern

Dieser Schutz greift, wenn Ihr Swimmingpool beispielsweise ausläuft und durch auslaufendes Wasser Schäden beim Nachbarn verursacht werden. Das Wasser kann auf dessen Grundstück unter anderem Bauten beschädigen oder Beete zerstören. Dabei kann hoher Sachschaden entstehen. Die Regulierung übernimmt die Haftpflichtversicherung.

Die Ausführungen zeigen, dass Sie auf jeden Fall den Pool versichern sollten. Auf den Versicherungsschutz zu verzichten, wäre sehr leichtfertig.

Wo können Sie Ihren Pool versichern?

Drei Personen tauchen im Pool. Kameraansicht vom Beckenboden.

Eine besondere Versicherung für den Pool existiert nicht, je nachdem, um welche Art von Pool es sich handelt und welche Schäden versichert werden sollen, kommt als Versicherung eine der 3 folgenden Varianten infrage:

  • Eigenheimversicherung, auch Wohngebäudeversicherung genannt
  • Hausratsversicherung
  • Haftpflichtversicherung

Die Eigenheimversicherung

Diese Art der Versicherung ist zuständig, wenn der Pool zu den festen Gebäuden im Garten oder auf dem Grundstück gerechnet wird. Um zu dieser Kategorie zu gehören, muss der Pool mindestens zur Hälfte im Boden eingelassen sein. Die Eigenheimversicherung kommt für Schäden am Pool auf.

Die Hausratsversicherung

Während die Eigenheimversicherung für fest eingebaute Pools zuständig ist, greift der Versicherungsschutz der Hausratsversicherung bei Schäden an Aufstellpools, weil diese als bewegliche Sachen gelten. Die Versicherung kommt für Beschädigungen des Pools auf.

Die Haftpflichtversicherung

Sie ist wahrscheinlich die wichtigste Versicherung überhaupt. Sie schützt Sie gegen Schadensersatzansprüche Dritter, die einen Schaden im Zusammenhang mit dem Pool erleiden.

Wie sollten Sie Ihren Pool versichern?

Ein Pool im Garten oder auf dem Grundstück stellt ein besonderes Risiko dar. Daher bieten Ihre bestehenden Verträge keinen Schutz. Sie sind verpflichtet, der Versicherung so schnell wie möglich zu melden, wenn Sie ein Schwimmbecken oder einen Aufstellpool im Garten haben. Die Verträge müssen dann angepasst werden. Bei der Hausratsversicherung muss zum Beispiel ausdrücklich der Außenbereich mit einbezogen werden. Auch Ihre Eigenheimversicherung und Haftpflichtversicherung müssen Sie über den Pool auf Ihrem Grundstück informieren. Den Pool versichern ist nur möglich, wenn er in die Police aufgenommen wird.

Welche Schäden sind versichert?

Aufblasbares Flamingo, eine rote und blaue Luftmatratze, sowie ein grüner Schwimmring schwimmen im Pool.

Der exakte Umfang des Versicherungsschutzes hängt von der betreffenden Gesellschaft und der Police ab. Grundsätzlich gilt das, was in der Police vereinbart ist. Beispielsweise müssen Ersatz bei Beschädigungen durch Sturm oder Hagel und andere Elementarereignisse ausdrücklich in der Police erwähnt sein. Sollte das nicht der Fall sein, besteht keine Deckung.

Tipp
Um sicherzugehen, sollten Sie Ihre Police durch einen Experten prüfen lassen. Nur so können Sie sicher gehen, dass Sie ausreichend versichert sind. Dieser Service wird durch viele Rechtsschutzversicherungen angeboten.

Genügt eine Haftpflichtversicherung als Schutz?

Nein, denn die Haftpflichtversicherung soll Sie nur gegen die Schäden aus Forderungen für Schadensersatz oder Schmerzensgeld versichert. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass der Pool sicher ist und dass weder Kinder noch Haustiere hineinfallen und Schaden nehmen können. Das gilt sogar, wenn Sie gar keine Kinder haben. Sie müssen den Pool mit einem Sicherheitsnetz oder einer Sicherheitsplane abdecken und/oder mit einem Zaun umgeben, so dass niemand aus Versehen in den Pool fallen kann.

Den passenden Pool finden Sie hier!

Den Pool versichern – ohne geht es nicht

Für Ihren Pool benötigen Sie auf jeden Fall eine Versicherung. Sie müssen jedoch keinen gesonderten Vertrag abschließen, sondern sollten Ihre Versicherungsgesellschaft so schnell wie möglich darüber informieren, dass Sie einen Pool besitzen. Aus Sicht der Versicherungsgesellschaft stellt das ein erhöhtes Risiko dar. Die Police (und auch die Prämien) muss dementsprechend angepasst werden. Schutz gegen Elementarereignisse muss ausdrücklich vereinbart werden und ist nicht automatisch im Vertrag enthalten. Um im Schadensfall viele Probleme und Kosten zu vermeiden, sollten Sie auf jeden Fall Ihren Pool versichern.

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